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  • · Fachbeitrag · Fahrverbot

    Geplante Selbstständigkeit und Fahrverbot

    | Hinsichtlich eines drohenden Regelfahrverbots hatte der Betroffene beim AG geltend gemacht, dass er seinen Führerschein benötige, um seine geplante Selbstständigkeit anschieben zu können. |

     

    Das AG Dortmund hat dennoch ein Fahrverbot verhängt (4.9.20, 729 OWi-264 Js 1158/20-104/20, Abruf-Nr. 220113). Das hat es damit begründet, dass der Betroffene keinerlei Unterlagen hatte, mit denen er das nachweisen konnte. Auch plane der Betroffene das nur und führe lediglich Kontaktgespräche. Dem AG fehlten z. B. auch Bescheinigungen über Informationsgespräche mit Geschäftspartnern über die beabsichtigte Selbstständigkeit. Der Betroffene habe auch nicht erklären können, wie oft und wohin ihn die angeblichen Fahrten in Deutschland führen.

     

    PRAXISTIPP | Wenn schon, denn schon. Wenn solche Dinge gegenüber einem drohenden Fahrverbot geltend gemacht werden, muss man dafür auch Belege oder Unterlagen vorlegen können. Sonst entsteht schnell der Eindruck, dass die Gründe nur vorgeschoben sind. Damit lässt sich dann aber ein Absehen vom Fahrverbot sicherlich nicht erreichen.

     
    Quelle: Ausgabe 03 / 2021 | Seite 49 | ID 47088818