· Fachbeitrag · Haftpflichtschaden
Aktuelles zur Vorschaden-Rechtsprechung
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
| Aus ihrem Hinweis- und Informationssystem (HIS) kennen Versicherer inzwischen wohl jeden abgerechneten Vorschaden. Das hat den Druck auf Anspruchsteller und ihre Anwälte wie auch auf die Schadensgutachter enorm erhöht. Wegen eines Vorschadens null Ersatz, trotz zweier Vorschäden voller Ersatz ‒ in dichter Folge entscheiden die Obergerichte mal so, mal so. VA sorgt für den nötigen Durchblick, in dieser Ausgabe in Haftpflicht-, in der nächsten in Kaskoschadensfällen. |
1. Grundsätzliche Aussagen
Die wichtigsten Basisinformationen sind hier zusammengefasst.
Übersicht / Basisinformationen |
1. Mehrfachrelevanz In Haftpflichtsachen ist ein Vor-/Altschaden unter folgenden Blinkwinkeln relevant:
2. Was sagt der BGH? An der in VA 13, 96 dargestellten Rspr. des BGH hat sich seither nichts geändert. Die ihm in der KG-Sache VA 15, 183 eröffnete Möglichkeit, seine bisherigen Grundsätze zu bestätigen bzw. zu korrigieren hat der VI. ZS leider nicht genutzt. Die NZB des Klägers wurde sang- und klanglos zurückgewiesen (5.4.16, VI ZR 521/15). Von den Instanzgerichten oft übersehen werden folgende nach wie vor gültige Grundsätze des BGH:
3. Im Verhältnis Geschädigter/SV gilt grundsätzlich:
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