· Fachbeitrag · Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Kollision eines Einkaufswagens mit parkendem Pkw
Die Kollision eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz ist ein „Unfall im Straßenverkehr“ im Sinne des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) (OLG Düsseldorf 7.11.11, III-1 RVs 62/11, Abruf-Nr. 121687). |
Praxishinweis
Die erst jetzt bekannt gewordene Entscheidung des OLG dürfte einen Streit in der Rechtsprechung entscheiden, der sich im vergangenen Jahr aufgetan hatte. Das OLG hat nämlich die Entscheidung des LG Düsseldorf VA 11, 212 aufgehoben, das die Frage genau anders gesehen hatte. Das OLG geht davon aus, dass Fahrzeuge auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz, auf dem auch Einkaufswagen bewegt werden, einer erhöhten Gefährdung durch wegrollende Einkaufswagen ausgesetzt seien. Es handele sich damit um eine typische Situation des Straßenverkehrs, dem auch parkende Fahrzeuge zuzurechnen seien. Das spezifische Gefahrenpotential eines Einkaufswagens bestehe nur in dieser typischen Verkehrssituation, sodass sich letztlich im Schadensfall ein typisches Verkehrsrisiko realisiere. Ähnlich sah es das OLG Köln (VA 11, 172), als beim Beladen eines geparkten Lkw ein Ladungsteil versehentlich abprallte und ein daneben geparktes Fahrzeug beschädigte (a.A. AG Tiergarten VA 09, 67). Die Frage ist damit also obergerichtlich geklärt.