· Fachbeitrag · Autokauf
Wann ist der Gewährleistungsfall reif für den Rücktritt?
| Bevor der Käufer vom Vertrag rechtswirksam zurücktreten kann, muss er bekanntlich einige Bedingungen erfüllt haben. Aufgestellt sind sie zum Schutz des Verkäufers. In diesem permanenten Interessenwiderstreit das angemessene Ergebnis zu finden, stellt die Gerichte vor eine schwierige Aufgabe. Das OLG Frankfurt a. M. ist daran gescheitert. Der BGH hat seine unter Nr. 213436 abrufbare, in DAR 20, 207 veröffentlichte Entscheidung aufgehoben und zur Nachbesserung zurückverwiesen. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
In seinem 33 (!) Druckseiten starken Urteil behandelt der VIII. ZS nahezu die gesamte Bandbreite des Gewährleistungsrechts (26.8.20, VIII ZR 351/19, Abruf-Nr. 218262). Ungeachtet des Umfangs Pflichtlektüre für jeden Anwalt, der mit Autokaufstreitigkeiten zu tun hat. Auslöser des konkreten Streits ist ein relativ einfacher Neuwagen-Fall mit Lackreklamationen. In den folgenden vier Punkten lassen sich die wichtigsten BGH-Aussagen zusammenfassen:
- Wenn der Käufer zur Nachbesserung eine angemessene Frist gesetzt hat, hat der Verkäufer sie nur dann gewahrt, wenn er den Mangel innerhalb der Frist behoben hat. Entscheidend ist der Erfolg, nicht der Versuch und schon gar nicht das bloße Angebot, tätig zu werden.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € / Monat