· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Prüfungszeit für Haftpflichtversicherer beträgt im Regelfall 4 bis 6 Wochen
Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall ist dem gegnerischen Haftpflichtversicherer im Regelfall eine Prüfungszeit von 4 bis 6 Wochen zuzubilligen. Vor deren Ablauf ist eine Klage nicht veranlasst (OLG Koblenz 18.2.15, 12 U 757/14, Abruf-Nr. 145761). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Der Ablauf war wie folgt:
- 11.8.13: Unfall;
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