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  • · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Prüfungszeit für Haftpflichtversicherer beträgt im Regelfall 4 bis 6 Wochen

    Bei einem durchschnittlichen Verkehrsunfall ist dem gegnerischen Haftpflichtversicherer im Regelfall eine Prüfungszeit von 4 bis 6 Wochen zuzubilligen. Vor deren Ablauf ist eine Klage nicht veranlasst (OLG Koblenz 18.2.15, 12 U 757/14, Abruf-Nr. 145761).

     

    Sachverhalt und Entscheidungsgründe

    Der Ablauf war wie folgt:

     

    • 11.8.13: Unfall;