· Fachbeitrag · Werbungskosten
Vereinstrainer und -sportler aufgemerkt: Sind Kosten für ein Sky-Abo doch absetzbar?
| Kann ein Vereinstrainer oder bezahlter Sportler, der den Bezahlsender Sky aus beruflichen Gründen im Abonnement bezieht, diese Kosten als Werbungskosten geltend machen? Über diese Frage muss in Kürze der BFH entscheiden. |
FG Düsseldorf verneint Abzug als Werbungskosten
Im konkreten Fall hatte der Torwarttrainer eines Bundesligateams vom Finanzamt vergeblich verlangt, die Kosten für sein Sky-Abo als Werbungskosten anzuerkennen. Also ging der Trainer vor Gericht. Und zog vor dem FG Düsseldorf den Kürzere. Es sah keine (nahezu) ausschließliche berufliche Veranlassung der Aufwendungen.
Das FG verglich das Sky-Abonnement mit dem Bezug von allgemeinbildenden Tageszeitungen und Zeitschriften. Diese seien von der Rechtsprechung stets der privaten Lebensführung zugeordnet worden, auch wenn die Leser die dort vermittelten Inhalte auch aus beruflichem Interesse lesen.
Zudem fehlte es für das FG an objektivierbaren Kriterien für eine Aufteilung der Kosten. Im Gegensatz zu einem Spieler sei der berufliche Bezug eines Sky-Abos bei einem Trainer - wegen der Vielzahl taktischer Fragen - zwar verstärkt. Im konkreten Fall sei dieser berufliche Bezug allerdings dadurch eingegrenzt, dass der Steuerzahler nicht Trainer der ganzen Mannschaft, sondern Torwarttrainer sei. Und für Torwarttrainer seien vornehmlich nur die Torwartsituationen von beruflichem Interesse (FG Düsseldorf, Urteil vom 14.09.2015, Az. 15 K 1712/15 E, Abruf-Nr. 189746).
Nichtzulassungsbeschwerde vor dem BFH erfolgreich
Der Torwarttrainer ließ sich davon nicht entmutigen. Er kämpfte weiter und legte Beschwerde ein, weil das FG die Revision zum BFH nicht zulassen wollte. Der BFH gab seiner Nichtzulassungsbeschwerde statt.
PRAXISHINWEIS | Mittlerweile ist das Revisionsverfahren beim BFH anhängig. Es trägt das Az. VI R 24/16. Das Spiel geht also in die Verlängerung. Ob es für den Trainer ein gutes Omen ist, dass der BFH in der Fußballstadt München residiert? Man wird sehen. |
Die bisherigen Sky-Urteile
Auch die beiden vorherigen Sky-Abo-als-Werbungskosten-Entscheidungen waren negativ:
FG Rheinland-Pfalz lehnt Werbungskosten bei Fußballprofi ab
Auch in den Augen des FG Rheinland-Pfalz darf ein Profifußballspieler Aufwendungen für ein Sky- bzw. Premiere-Abonnement nicht als Werbungskosten abziehen. Zwar bestehe zwischen dem Abo und der Tätigkeit als Fußballprofi ein gewisser objektiver Zusammenhang. Wegen des allgemeinen Interesses am Thema Fußball hätten allerdings viele Steuerzahler ein solches Abo. In der Mehrheit der Fälle werde dies nicht für berufliche, sondern für private Zwecke genutzt. Auch eine Aufteilung der Kosten in einen beruflich und einen privat veranlassten Teil ließ das FG nicht zu, weil es an den dafür erforderlichen objektivierbaren Kriterien fehle (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.07.2014, Az. 1 K 1490/12).
FG Münster mit interessantem Querverweis
Der gleichen Auffassung ist das FG Münster. Kosten des „Fußballpakets“ im Sky-Abo stellen auch bei einem Profifußballer keine Werbungskosten dar (FG Münster, rechtskräftiges Urteil vom 24.03.2015, Az. 2 K 3027/12, Abruf-Nr. 144304). Interessant an dem Urteil war unter anderem der Hinweis, dass das FG Düsseldorf (hier der elfte Senat) auf die Klage eines anderen Lizenzfußballers nach einer mündlichen Verhandlung im Wege eines Vergleichs immerhin 50 Prozent der Kosten für ein Sky-Abo anerkannt hat. Es ist also nicht immer vollkommen aussichtslos
FAZIT | Trainer und Sportler, die mit dem Sport ihren Lebensunterhalt verdienen, sollten Kosten für ein Sky-Abo als Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Erkennt das Finanzamt die Kosten nicht an, legen Sie Einspruch ein und beziehen Sie sich darin auf den Musterprozess beim BFH. |