· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Achtung: BMJ hat Pfändungsfreibeträge zum 1.7.24 korrigiert!
| In VE 24, 118 haben wir zeitnah über die Auswirkungen der neuen Pfändungsfreigrenzen zum 1.7.24 berichtet. Nach Redaktionsschluss der betreffenden Ausgabe hat das BMJ überraschend eine neue, korrigierte Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung veröffentlicht (BGBl. I Nr. 160a vom 24.5.24). |
Sie können den Beitrag zu den neuen Freibeträgen bereits jetzt online unter iww.de/s11293 lesen. Selbstverständlich werden Sie ihn auch in der nächsten regulären Ausgabe (9/24) von „Vollstreckung effektiv“ finden.
Quelle: Ausgabe 08 / 2024 | Seite 132 | ID 50080066