· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren um 10 Prozent gefordert
| Die Länder Nordrhein-Westfalen und das Saarland haben am 26.3.21 im Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gerichtsvollzieherkostengesetzes eingebracht (BR-Drucksache 218/21). Hiernach sollen die Gebühren für Gerichtsvollzieher linear um zehn Prozent erhöht werden. |
Die letzte Gebührenerhöhung gab es im Jahr 2013. Seitdem seien die Kosten für den Bürobetrieb erheblich gestiegen. Auch zur Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sei eine Anhebung der Gebührensätze erforderlich, begründen die beiden Länder ihren Vorschlag.
Vor Kurzem sind diverse Vergütungen für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Dolmetscher, Sachverständige und Schöffen erhöht worden. Die daraus resultierenden Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte seien durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 21 (BGBl. I 20, 3229) allerdings nur teilweise kompensiert worden.
Leserservice: Sobald die Fachausschüsse ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag wieder auf die Plenartagesordnung ‒ dann zur Abstimmung darüber, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will. VE wird Sie hierüber auf dem Laufenden halten.