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KostRÄG 2021: Gerichtsvollziehervollstreckung wird teurer
| In seiner Sitzung vom 6.11.20 hat der Bundesrat (BR-Drucksache 565/20) neben der Erhöhung der Rechtanwaltsvergütung und der Gerichtskosten auch eine Anhebung der Gerichtsvollziehergebühren um 10 Prozent gefordert, um die sich aus dem Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 ergebenen Mehrbelastungen der Länderhaushalte zu kompensieren. |
MERKE | Die Anhebung ist richtig: Die Gebühren des GVKostG sind zuletzt zum 1.8.13 erhöht worden. Die Argumente für die Anhebung der Rechtsanwaltsvergütung und der Honorare nach dem JVEG treffen in gleichem Maß auf den GV-Bereich zu. Die Anhebung ist mit Blick auf die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung und die Steigerungen bei Personal- und Sachkosten auch geboten. Für die Anhebung der GV-Gebühren spricht zudem, dass mit dem Entwurf eines Sanierungsrechtsfortentwicklungsgesetzes eine Anpassung der Insolvenzverwaltervergütung geplant ist, die auch mit der allgemeinen Preis- und Einkommensentwicklung begründet wird. |