· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Bundesrat stimmt für höhere Hartz IV-Sätze
| Die Grundsicherung wird sich ab dem 1.1.16 erhöhen. Dem hat jetzt der Bundesrat zugestimmt. Damit steigen die Leistungen für die Sozialhilfe, die Grundsicherung für Arbeitsuchende und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. |
Auch Asylbewerber bekommen höhere Leistungen (BR-Drucksache 435/15).
Der Regelsatz für einen alleinstehenden Hartz-IV-Empfänger erhöht sich von 399 EUR auf 404 EUR pro Monat. Die Grundsicherung für Kinder wird um 3 EUR, die für Jugendliche um 4 EUR monatlich angehoben. Die Leistungen für einen alleinstehenden Asylbewerber steigen aufgrund der Verordnung von 359 EUR auf 364 EUR.
PRAXISHINWEIS | Die neuen Regelsätze wirken sich im Hinblick auf die Vollstreckung in Arbeitseinkommen wegen gesetzlicher Unterhalts- und Deliktsansprüche wie folgt aus (§§ 850d, 850f Abs. 2 ZPO): Da dem Schuldner ein notwendiger eigener Unterhalt für sich und seine Familie bleiben muss, werden oft die Hartz-IV-Regelsätze herangezogen. Da diese nun steigen, verringern sich zwangsläufig die pfändbaren Beträge. |