22.02.2013 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Erhöhung des Pfändungsschutzes bei Altersrenten zum 1.1.13
| Durch das Gesetz zur Einführung einer Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess und zur Änderung anderer Vorschriften wurden die Pfändungsfreibeträge bei Altersrenten gemäß § 851c Abs. 2 ZPO zum 1.1.13 erhöht (BGBl. I 12, 2418). § 851c Abs. 2 ZPO ist insofern geändert, dass der Betrag von 238.000 EUR auf 256.000 EUR erhöht wurde. Zudem wurde die Altersbeschränkung von 65 Jahren auf 67 Jahre heraufgesetzt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig