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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Gerichtsvollzieher sollen Geldforderungen pfänden können

    | Das BMJ hat am 1.10.24 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuausrichtung der zivilrechtlichen Mobiliarvollstreckung und zur Zuständigkeitserweiterung der Rechtspfleger veröffentlicht ( iww.de/s11799 ). Der Entwurf beinhaltet zwei zentrale Aspekte: |

     

    • Künftig sollen Gerichtsvollzieher nicht nur körperliche Sachen, sondern auch Geldforderungen pfänden können.

     

    • Derzeit sind für die Pfändung von Geldforderungen sowohl das Vollstreckungsgericht als auch die Gerichtsvollzieher (vgl. § 831 ZPO) zuständig. Geplant ist, dass die Gerichtsvollzieher die alleinige Zuständigkeit für PfÜB erhalten sollen. Das gilt insbesondere für Unterhaltsforderungen und Forderungen aus unerlaubten Handlungen.