· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
„Girokonto für Jedermann“ kommt
| Das Bundeskabinett hat am 28.10.15 beschlossen: Jedermann soll ab 2016 ein Girokonto eröffnen können. |
Es handelt sich um den Gesetzentwurf zur „Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen (Zahlungskontenrichtlinie)“. Die Richtlinie muss bis zum 18.9.16 in nationales Recht umgesetzt sein.
Erfasst werden sollen das Ein- oder Auszahlungsgeschäft ebenso wie Lastschriften, Überweisungen und das Zahlungskartengeschäft. Auch Asylsuchende und Personen ohne Aufenthaltsstatus, die nicht abgeschoben werden dürfen (sog. Geduldete), sollen das Konto beanspruchen können. Allerdings muss jeder Kunde geschäftsfähig sein.
MERKE | Bei dem „Basiskonto“ handelt es sich um ein Konto auf Guthabenbasis. Der Kunde erhält in der Regel keinen Überziehungsrahmen. Inhaber eines Basiskontos erhalten - im Vergleich zu sonstigen Zahlungskonten - besonderen Schutz: Banken dürfen nur angemessene Entgelte erheben, und die Kündigungsmöglichkeiten des Kreditinstituts sind deutlich eingeschränkt. |