18.12.2014 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Mindestlohnregelungen in Kraft getreten
| Seit dem 1.1.15 gilt ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn. Nach dem Mindestlohngesetz (BGBl. I 2014, S. 1348) müssen Arbeitgeber ihren Mitarbeitern den Mindestlohn von 8,50 EUR brutto pro Zeitstunde zahlen. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig