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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Neue Regelungen zum P-Konto nehmen Fahrt auf

    | In VE 19, 22 haben wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz ‒ PKoFoG) berichtet. Nun nimmt die Novelle Konturen an: Denn das BMJV hat am 27.9.19 einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser entspricht im Wesentlichen dem bereits vorgelegten Gesetzentwurf und wird dadurch konkreter. |

     

    Besonders interessant: Die Änderungen sollen bereits ab August 2020 in Kraft treten.

     

    Leserservice | Sobald die beabsichtigten Neuerungen beschlossen werden, wird „Vollstreckung effektiv“ rechtzeitig hierüber berichten.

     

    Weiterführender Hinweis

    • P-Konto soll fortentwickelt werden, VE 19, 22
    Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 203 | ID 46200194