· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Neue Regelungen zum P-Konto nehmen Fahrt auf
| In VE 19, 22 haben wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz ‒ PKoFoG) berichtet. Nun nimmt die Novelle Konturen an: Denn das BMJV hat am 27.9.19 einen Referentenentwurf vorgelegt. Dieser entspricht im Wesentlichen dem bereits vorgelegten Gesetzentwurf und wird dadurch konkreter. |
Besonders interessant: Die Änderungen sollen bereits ab August 2020 in Kraft treten.
Leserservice | Sobald die beabsichtigten Neuerungen beschlossen werden, wird „Vollstreckung effektiv“ rechtzeitig hierüber berichten.
Weiterführender Hinweis
- P-Konto soll fortentwickelt werden, VE 19, 22
Quelle: Ausgabe 12 / 2019 | Seite 203 | ID 46200194