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Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz beschlossen
| Das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz wurde am 26.11.20 im BGBl. I, S. 2466 veröffentlicht. Es tritt hinsichtlich des neuen § 850c ZPO (u. a. jährliche Änderungen der Pfändungsfreigrenzen) am 1.8.21 in Kraft. Die P-Konto-Neuregelungen werden am 1.12.21 in Kraft treten. |
Leserservice: In der nächsten Ausgabe von VE werden wir über die Auswirkungen der Änderungen berichten.
Quelle: Ausgabe 01 / 2021 | Seite 1 | ID 47035580