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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Reform der Restschuldbefreiung kommt

    | Am 16.5.13 hat der Bundestag die Reform der Restschuldbefreiung verabschiedet. Der Bundesrat hat am 7.6.13 keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses gestellt. Die Novelle kann zum 1.7.14 in Kraft treten. |

     

    Schulden werden künftig nach drei (Schuldner zahlt 35 Prozent der Forderungen und die Verfahrenskosten), fünf (Schuldner begleicht nur die Verfahrens-kosten) oder - wie bisher - nach sechs Jahren (in allen anderen Fällen) erlassen. Das gerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren einschließlich der Zustimmungsersetzung wird beibehalten. Das Insolvenzplanverfahren wird auch in Verbraucherverfahren zugelassen. Die Erwerbsobliegenheitspflicht des Schuldners wird ab Beginn der Abtretungsfrist eingeführt: Bis zur Beendigung des Insolvenzverfahrens obliegt es ihm, eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben und sich, wenn er ohne Beschäftigung ist, um eine solche zu bemühen und keine zumutbare Tätigkeit abzulehnen (§ 287b InsO n.F.).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2013 | Seite 130 | ID 40294850