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Sanierung: So hilft Ihnen das neue Schuldnerportal
| Das neue Restrukturierungsgesetz unterstützt Schuldner dabei, ihre Finanzen wieder „auf Linie“ zu bekommen, ohne in die Insolvenz zu geraten. Im Juli wurde das Restrukturierungsportal freigeschaltet, das mehrmals täglich aktualisiert wird. Möglichst rasch soll es auch an das europäische Insolvenzportal angebunden werden. Gläubiger profitieren von der neuen Rechercheoption. |
Begleitend zum Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) informiert das Portal Gläubiger über bundesweit laufende Restrukturierungsverfahren auch, wenn sie vom Schuldner nicht einbezogen wurden. Das Portal listet die Bekanntmachungen der Gerichte in öffentlich geführten Restrukturierungssachen gemäß § 84 StaRUG auf, sofern der Schuldner dies beantragt.
Beachten Sie | Dies gilt allerdings erst für Verfahren ab dem 17.7.22.
Hier gelangen Sie unmittelbar zur Eingabemaske für die o. g. Recherche: https://restrukturierungsbekanntmachung.de/res-ap/suche.jsf.
Zu beachten ist noch Folgendes:
- Das Verfahren steht allen juristischen Personen oder sonstigen Gesellschaften offen, ebenso natürlichen Personen, soweit diese unternehmerisch tätig sind.
- Privatpersonen hingegen können das Verfahren nicht durchführen.
Beachten Sie | Ein Restrukturierungsverfahren ist keine Insolvenz. Der Schuldner ist jedoch von Zahlungsunfähigkeit bedroht und hat Liquiditätsengpässe.
Mittels des Verfahrens können Gläubiger mit dem Schuldner über Forderungen verhandeln, um eben eine Insolvenz zu vermeiden.
Achtung bei Arbeitnehmerforderungen: Lohn- und Gehaltsansprüche oder auch Altersversorgung können im Restrukturierungsverfahren nicht einbezogen werden.
Weiterführende Hinweise
- Portal Restrukturierungsbekanntmachungen: www.restrukturierungsbekanntmachung.de
- Unterhaltsforderungen: Wenn Insolvenz auf Pfändung trifft ..., VE 22, 66
- Startschuss: Portal für die Schlussabrechnung der Coronahilfen freigeschaltet, Abruf-Nr. 48299450
- IHK Gießen-Friedberg: Das Restrukturierungsverfahren in acht Schritten (www.iww.de/s6773)