· Fachbeitrag · Drittschuldner
Payback-Konten pfänden: Können Gläubiger hier doch punkten?
von Christian Noe B. A., Göttingen
| Gläubiger können auf den Barwert zugreifen, den Schuldner in Form von Payback-Punkten ansammeln. Doch viele winken ab: Zu aufwendig, wenig Ertrag. Aber das muss nicht immer stimmen. Wir zeigen Ihnen, wie der Zugriff funktioniert und wann eine Pfändung erfolgreich sein kann. |
Unterschätzen Sie nicht, wie „Profi-Paybacker“ schnell auf hohe Punktestände kommen. Gerade mit der Payback-App lassen sich nämlich schnell immer wieder neue Coupons von Geschäften und Onlineshops hinzufügen, mit denen man bei jedem Einkauf deutlich mehr Punkte bekommt. Häufig werden auch neue Möbel, Mobilfunkverträge oder Versicherungen mit Einsatz von Payback gekauft, wofür oft Bonuspunkte zwischen 5.000 und 12.000 (= 50 bis 120 EUR) zusätzlich gutgeschrieben werden. Anstatt die Punkte irgendwann bei einem Einkauf einzulösen, entscheiden sich viele dafür, online im Kundenkonto die Auszahlung ihrer Punkte zu beantragen.
Für Gläubiger bedeutet das: Sie können den Anspruch auf Auszahlung der Payback-Punkte in Euro pfänden. Verwenden Sie dabei folgende Drittschuldneradresse: Payback GmbH, Theresienhöhe 12, 80339 München
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 17,10 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig