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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Verlängerung der Übergangsfrist für Altformulare bis 30.4.25 geplant

    | Die Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 16.12.22 (BGBl. I S. 2368) enthält in § 6 eine Übergangsregelung für die Nutzung der bisherigen Formulare für die Zwangsvollstreckung für Anträge, die vor dem 1.12.23 gestellt werden. Das Ende dieser Übergangsregelung ist mit Blick auf die vermehrt erforderlichen Antragstellungen zu diesem Zeitpunkt problematisch. Voraussichtlich kann auch eine vollständige Anpassung der IT-Verfahren auf die neuen Formulare nicht rechtzeitig erfolgen. Daher plant das BMJ durch einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung vom 6.9.23 (R A 4 - 374120#00002#0015) die Übergangsfristen für die Nutzung der Altformulare bis zum 30.4.25 zu verlängern.|

     

    „Vollstreckung effektiv“ wird Sie über die geplanten Änderungen auf dem laufenden halten.

    Quelle: ID 49696591