· Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Zwangsvollstreckungsformulare werden schon wieder geändert
| Die seit 22.12.22 verwendbaren neuen Vollstreckungsformulare, die ab dem 1.12.23 zwingend benutzt werden müssen, beinhalten handwerkliche Fehler. Daher hat das BMJ am 3.8.23 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) auf den Weg gebracht ( www.iww.de/s8529 ). |
Der Entwurf beinhaltet folgende Änderungen:
- Zusätzliche Eintragungsmöglichkeiten bei den Angaben zum Schuldner zu Geburtsdatum und -ort, um Personenverwechslungen zu vermeiden,
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig