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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Zwangsvollstreckungsformulare werden schon wieder geändert

    | Die seit 22.12.22 verwendbaren neuen Vollstreckungsformulare, die ab dem 1.12.23 zwingend benutzt werden müssen, beinhalten handwerkliche Fehler. Daher hat das BMJ am 3.8.23 einen Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV) auf den Weg gebracht ( www.iww.de/s8529 ). |

     

    Der Entwurf beinhaltet folgende Änderungen:

     

    • Zusätzliche Eintragungsmöglichkeiten bei den Angaben zum Schuldner zu Geburtsdatum und -ort, um Personenverwechslungen zu vermeiden,