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  • · Fachbeitrag · Neue Formulare

    Zwangsvollstreckungsformulare bei Durchsuchungsanordnungen ändern sich

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | In VE 8, 133 haben wir über die Änderungen beim Vollstreckungsauftrag zum 1.10.25 berichtet. Änderungen erfolgen auch bei den Formularen zu Durchsuchungsanordnungen. Der folgende Beitrag zeigt die Neuerungen. |

    1. Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung und einer richterlichen Anordnung der Vollstreckung zur Nachtzeit und an Sonn- und Feiertagen

    a) Angaben zum Schuldner

    Auf Seite 1 ist hinter der Feldbezeichnung „Land“ eingefügt, dass dies nur einzutragen ist, wenn die Anschrift nicht in Deutschland liegt.

     

    PRAXISTIPP | Bei der überwiegenden Anzahl der Anträge wird daher eine Angabe nicht erforderlich sein.