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  • 20.03.2018 · Fachbeitrag · Arbeitshilfe

    Neue Haftkostenbeiträge seit 2018

    | Wird ein Schuldner verhaftet, z. B. weil er dem Termin zur Vermögens-auskunft unentschuldigt fernbleibt, fallen Haftkostenbeiträge an. Hierfür tritt der Gläubiger in Vorlage. Er kann sie sich jedoch als notwendige Kosten der Vollstreckung gegen den Schuldner festsetzen lassen. Die Beiträge für 2018 betragen bundeseinheitlich (BAnz AT vom 21.12.17 B1): |