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  • 17.12.2021 · Nachricht · beA

    „Vollmachts-Falle“: Gläubiger müssen Papier-Vollmacht vorhalten

    | Auch wenn seit dem 1.1.22 die aktive Nutzungspflicht des beA gilt, kommt die klassische Papier-Vollmacht nicht aus der Mode. Außerdem sollten Anwälte und Inkassodienstleister wichtige Regelungen rund um die Vollmacht in der Zwangsvollstreckung kennen. |