· Fachbeitrag · Gerichtsvollzieherformular
Vorteile der „Selbstzustellung” nutzen
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Im Antrag auf Erlass eines PfÜB können Gläubiger beantragen, dass sie selbst die Zustellung des erlassenen PfÜB veranlassen. Diese Vorgehensweise kann erhebliche Vorteile haben, wie der folgende Beitrag zeigt. |
1. Das sind die Vorteile
Insbesondere bei mehreren im amtlichen Formular aufgeführten Drittschuldnern bietet es sich an, die Zustellung selbst zu veranlassen. Dann wird der PfÜB nicht in der Reihenfolge der genannten Drittschuldner abgearbeitet, was bei mehreren Drittschuldnern lange dauern kann. Der Gerichtsvollzieher stellt vielmehr am Ort des jeweiligen Drittschuldners im direkten Auftrag des Gläubigers zu. So kann nahezu gleichzeitig bei sämtlichen Forderungen ein Pfandrecht begründet werden (§ 829 Abs. 3 ZPO; VE 15, 178).
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Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
Es wird beantragt, den nachfolgenden Entwurf als Beschluss auf ☐ Pfändung ☐ und ☐ Überweisung zu erlassen. ☐ Zugleich wird beantragt, die Zustellung zu vermitteln (☐ mit der Aufforderung nach § 840 der Zivilprozessordnung - ZPO). ☒ Die Zustellung wird selbst veranlasst. |
Beachten Sie | Sie müssen den Gerichtsvollzieher nicht nur beauftragen, zuzustellen, sondern auch, die Drittschuldnerauskunft gemäß § 840 ZPO einzuholen.
2. So ist der Gerichtsvollzieher zu beauftragen
Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher auf zwei Arten beauftragen. Dies ist zum einen formlos möglich:
Musterformulierung / Auftrag, den PfÜB nach § 840 ZPO zuzustellen |
An den Gerichtsvollzieher …
Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr Gerichtsvollzieher,
in der Anlage übersende ich Ihnen eine Ausfertigung des vom AG … (Az. … M …/…) erlassenen Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, mit dem die Forderung des Schuldners gegen den Drittschuldner (genaue Bezeichnung) gepfändet und zur Einziehung überwiesen wurde.
Ich beauftrage Sie hiermit, diesen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den genannten Drittschuldner gemäß § 840 ZPO zuzustellen und die Drittschuldnerauskunft einzuholen.
Rechtsanwalt |
Der Gläubiger kann den Gerichtsvollzieher auch mittels des seit dem 1.4.16 geltenden amtlichen Formulars beauftragen. Das Modul D erlaubt dem Gläubiger ausdrücklich diese Vorgehensweise (§ 1 Abs. 2 S. 1 GVFV).
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Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/den Gerichtsvollzieher - zur Vollstreckung von Geldforderungen -
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Der Gläubiger muss im Modul A die entsprechenden Parteibezeichnungen eintragen. |
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B | ☒ Ich reiche nur die ausgefüllten Seiten 1, 2, 3, 6 (Bezeichnung der Seiten) dem Gericht bzw. dem Gerichtsvollzieher/der Gerichtsvollzieherin ein. |
PRAXISHINWEIS | Die Eintragung im Modul B ist optional. Da Sie hierdurch jedoch Papier und somit Kopiekosten sparen können, sollten Sie gerade bei Zustellaufträgen hier etwas eintragen. |
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D | ☒ Zustellung |
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O | ☒ Es wird gebeten, die Zustellung gemäß § 840 ZPO vorzunehmen. |