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Berufsrecht als Berufspflicht: Das müssen junge Rechtsanwälte jetzt wissen
| Gemäß § 43f BRAO muss jeder neu zugelassene Rechtsanwalt spätestens ein Jahr nach der Zulassung Grundkenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts nachweisen. Zehn Zeitstunden sind dafür seit dem 1.8.22 vorgeschrieben. Dies ist sinnvoll, da sich mit etwas Kenntnis des eigenen Berufsrechts zahlreiche Rügeverfahren vermeiden lassen. Zudem werden berufsrechtliche Kenntnisse auch für „Bestandsanwälte“ immer wichtiger. |
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