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  • · Fachbeitrag · Kontopfändung

    P-Konto: Diese Änderungen stehen bevor

    von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    | Das BMJV hat jetzt den Schlussbericht zur Evaluierung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ vorgelegt. Der Bericht zeigt praxisbezogene Probleme auf und bietet zugleich Lösungsmöglichkeiten an. Hier das Wichtigste: |

    1. Ausgangslage: Dreistufiges Konzept des Pfändungsschutzes

    Das Kontopfändungsschutzrecht lässt sich in drei Stufen erklären:

     

    a) Stufe 1: Sockelfreibetrag

    Die erste Stufe betrifft die Bereitstellung eines monatlichen, gegen Pfändung geschützten Sockelfreibetrags von derzeit 1.073,88 EUR auf dem P-Konto. Sie regelt den einfachsten Fall einer natürlichen Person, die keiner anderen Person Unterhalt gewährt.