· Fachbeitrag · Kontopfändung
P-Konto: Diese Änderungen stehen bevor
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| Das BMJV hat jetzt den Schlussbericht zur Evaluierung des „Gesetzes zur Reform des Kontopfändungsschutzes“ vorgelegt. Der Bericht zeigt praxisbezogene Probleme auf und bietet zugleich Lösungsmöglichkeiten an. Hier das Wichtigste: |
1. Ausgangslage: Dreistufiges Konzept des Pfändungsschutzes
Das Kontopfändungsschutzrecht lässt sich in drei Stufen erklären:
a) Stufe 1: Sockelfreibetrag
Die erste Stufe betrifft die Bereitstellung eines monatlichen, gegen Pfändung geschützten Sockelfreibetrags von derzeit 1.073,88 EUR auf dem P-Konto. Sie regelt den einfachsten Fall einer natürlichen Person, die keiner anderen Person Unterhalt gewährt.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VE Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig