· Fachbeitrag · Kostenrechtsnovelle
Das sind die geplanten Änderungen in der Zwangsvollstreckung
| Seit dem 31.8.12 liegt der Regierungsentwurf zum zweiten Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts vor (2. KostRMoG; BR-Drucksache 517/12 und BT-Drucksache 17/11471). Das Gesetz soll zum 1.7.13 in Kraft treten. Der folgende Beitrag stellt die geplanten Neuerungen im Zwangsvollstreckungs-Bereich vor und zeigt nützliche Anwendungsbeispiele. |
1. Abgabe der Vermögensauskunft: Anhebung des Streitwerts
In § 25 Abs. 1 Nr. 4 RVG-E soll der Höchstwert für die Vertretung in Verfahren über den Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO von derzeit 1.500 EUR auf 2.000 EUR angehoben werden. Dies wird zu einer Erhöhung der anwaltlichen Gebühren führen.
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