· Fachbeitrag · Leserforum
Erste Erfahrungen mit der Reform der Sachaufklärung
| Unsere Leserin, Rechtsfachwirtin Gabriele Waldschmidt, Wuppertal, hat mit der zum 1.1.13 in Kraft getretenen Reform der Sachaufklärung sowie den seit dem 1.3.13 eingeführten verbindlichen Vollstreckungsformularen ihre ersten „leidvollen“ Erfahrungen gemacht - hier ihr Bericht. |
1. Zunächst lief alles gut
Zum Ende 2012 hatten wir in unserer Kanzlei schon diverse Vollstreckungsaufträge zurückgehalten oder alte Akten, in denen der Schuldner nicht aufzufinden war, herausgesucht, um Anfang 2013 die neuen Möglichkeiten (Anschriftenermittlung - § 755 ZPO; Einholung von Drittauskünften - § 802l ZPO) nutzen zu können. Der erste Eindruck war positiv: Die Gerichtsvollzieher (GV) teilten auf Anträge zur Abnahme der Vermögensauskunft kurzfristig mit, dass der Schuldner zur Zahlung aufgefordert und Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft anberaumt worden sei. Zudem konnte ein Alt-Schuldner durch eine Anfrage des GV bei der Rentenversicherung ausfindig gemacht werden.
2. Dann wurde schleppender bearbeitet
Je weiter die Zeit fortschritt, umso schleppender kamen die Antworten der GV: Bei Aufträgen nach § 802l ZPO fragten viele telefonisch nach, ob wir auf Einholung der Auskünfte bestehen oder den Antrag nicht lieber zurücknehmen möchten. Ein GV teilte sogar mit, wir würden den Titel in den nächsten drei Monaten nicht wiedersehen, da die Bearbeitung des Antrags sehr lange dauern würde. Ein anderer informierte uns, derartige Anfragen würden durch die Behörden nicht beantwortet, da vor allem die Rentenversicherungsträger auf die neue Gesetzeslage nicht vorbereitet seien und die Anfragen der GV daher einfach stapeln würden. Vielfach fordern die GV für die Einholung der Auskünfte nun sogar Gebührenvorschüsse von bis zu 200 EUR an. Seit Mitte Mai erhalten wir nach Antragstellung oft Mitteilungen, dass die Bearbeitung der Sache mindestens 4-5 Monate in Anspruch nehmen wird. Als Gründe werden allgemeine Arbeitsüberlastung und Probleme mit der Reform der Sachaufklärung genannt.
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