· Fachbeitrag · Musterformulierung
So beantragen Sie rechtssicher die Abnahme der Vermögensauskunft
| Ab dem 1.1.13 gilt das neue Verfahren zur Vermögensauskunft. Dieses hat für die Praxis weitreichende Folgen. Im Folgenden erhalten Sie daher bereits jetzt Musterformulierungen für entsprechende Anträge, damit Sie auf den Stichtag genau optimal vorbereitet sind. |
Musterformulierung / Antrag auf Vermögensauskunft ohne vorherige Sachpfändung | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
An das Amtsgericht - Gerichtsvollzieherverteilungsstelle - Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft (§ 802a Abs. 2 Nr. 2, § 802c ZPO) und Vorlage eines Vermögensverzeichnisses In der Zwangsvollstreckungssache - Gläubiger - gegen - Schuldner - zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Namens und in Vollmacht desselben beantrage ich:
Gründe Gemäß anliegendem vollstreckbaren Schuldtitel des … gerichts … vom …, Az. …, stehen dem Gläubiger gemäß nachfolgender Forderungsaufstellung folgende Ansprüche zu: Forderungsaufstellung
Soweit der Schuldner in den letzten zwei Jahren die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO bzw. nach § 284 AO abgegeben hat, soll der Antrag nicht gestellt werden. In diesem Falle bitte ich stattdessen um die Übersendung von Abschriften des Terminprotokolls und des Vermögensverzeichnisses der bereits abgegebenen Vermögensauskunft (§ 802d Abs. 1 S. 2 ZPO). Weiterhin wird beantragt, Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft durch den Schuldner auch zu bestimmen, wenn gegen ihn bereits Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe der Vermögensauskunft vorliegt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sollte der Schuldner im Termin nicht erscheinen oder die Abgabe der Vermögensauskunft ohne Grund verweigern, wird weiter beantragt, Haftbefehl gem. § 802g ZPO gegen ihn zu erlassen und eine Ausfertigung des Haftbefehls zu erteilen. Von dem Terminprotokoll und dem Vermögensverzeichnis werden Abschriften erbeten. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Einer Zahlungsvereinbarung wird zugestimmt unter der Voraussetzung (Zutreffendes auswählen):
Sollte der Schuldner zu Ratenzahlungen bereit sein, sind die Verhandlungen mit uns zu führen. Unsere Bevollmächtigung ergibt sich bereits aus den anliegenden Unterlagen. Es wird im Übrigen darum gebeten, den Schuldner über den amtlichen Vordruck hinaus die im anliegenden Fragenkatalog gestellten Fragen beantworten zu lassen und hierüber die Vermögensauskunft abzunehmen. Es wird angeregt, zur Vorbereitung der Antworten dem Schuldner mit der Ladung und dem amtlichen Vermögensverzeichnis auch den Fragenkatalog zuzusenden. Vollmacht wird anwaltlich versichert. Abschrift dieses Antrags anbei. Die Kosten können per Lastschrift eingezogen werden! Rechtsanwalt Anlagen: Vollstreckungsunterlagen - Fragenkatalog |
Musterformulierung / Antrag auf Vermögensauskunft nach Sachpfändungsversuch | ||||||||||||||||||||||
An das Amtsgericht - Gerichtsvollzieherverteilungsstelle - Antrag auf Abnahme der Vermögensauskunft (§ 807 Abs. 1 ZPO) und Vorlage eines Vermögensverzeichnisses In der Zwangsvollstreckungssache - Gläubiger - gegen - Schuldner - zeige ich an, dass ich den Gläubiger vertrete. Der Gläubiger hat aufgrund der beigefügten Vollstreckungsunterlagen noch zu beanspruchen:
| ||||||||||||||||||||||
Wegen dieser Forderung sowie wegen der Kosten für diesen Antrag beantrage ich, die Pfändung bezüglich der beweglichen Sachen beim Schuldner zu versuchen und Geldbeträge - einschließlich der Taschenpfändung - einzuziehen. Sollte
wird beantragt, den Schuldner zur Abgabe der Vermögensauskunft zu laden und eine Abschrift des vorgelegten Vermögensverzeichnisses zu erteilen. Soweit der Schuldner in den letzten zwei Jahren die Vermögensauskunft nach § 802c ZPO bzw. nach § 284 AO abgegeben hat, soll der Antrag nicht gestellt werden. In diesem Falle bitte ich stattdessen um die Übersendung von Abschriften des Terminprotokolls und des Vermögensverzeichnisses der bereits abgegebenen Vermögensauskunft (§ 802d Abs. 1 S. 2 ZPO). | ||||||||||||||||||||||
Weiterhin wird beantragt,
Sollte der Schuldner im Termin nicht erscheinen oder die Abgabe der Vermögensauskunft ohne Grund verweigern, wird weiter beantragt, Haftbefehl gemäß § 802g ZPO gegen ihn zu erlassen und eine Ausfertigung des Haftbefehls zu erteilen. Sollte der Gerichtsvollzieher des angegangenen Gerichts nicht zuständig sein, wird zugleich beantragt, diesen Antrag an den zuständigen Gerichtsvollzieher weiterzuleiten und uns davon zu benachrichtigen (§ 802e Abs. 2 ZPO). Einer Zahlungsvereinbarung wird zugestimmt unter der Voraussetzung (Zutreffendes auswählen):
Sollte der Schuldner zu Ratenzahlungen bereit sein, sind die Verhandlungen mit uns zu führen. Unsere Bevollmächtigung ergibt sich bereits aus den anliegenden Unterlagen. Es wird im Übrigen darum gebeten, den Schuldner über den amtlichen Vordruck hinaus die im anliegenden Fragenkatalog gestellten Fragen beantworten zu lassen und hierüber die Vermögensauskunft abzunehmen. Es wird angeregt, zur Vorbereitung der Antworten dem Schuldner mit der Ladung und dem amtlichen Vermögensverzeichnis auch den Fragenkatalog zuzusenden. Vollmacht wird anwaltlich versichert. Abschrift dieses Antrags anbei. Die Kosten können per Lastschrift eingezogen werden! Rechtsanwalt Anlagen: Vollstreckungsunterlagen - Fragenkatalog |