· Fachbeitrag · Zwangsvollstreckungsformulare
Änderungen der Forderungsaufstellungen seit 1.9.24
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
| In VE 24, 133 , 153, 170 haben wir über die neuesten Änderungen beim Vollstreckungsauftrag, bei den Formularen zu Durchsuchungsanordnungen und beim PfÜB-Formular berichtet. Der folgende Beitrag zeigt die Neuerungen im Hinblick auf die Forderungsaufstellungen der Anlagen 6, 7 und 8. Auch diese werden zum 1.10.25 Pflicht. |
1. Gemeinsame Änderungen
Allen Forderungsaufstellungen der Anlagen 6 bis 8 ist Folgendes gemeinsam:
- Die Felder für die Eingabe von Prozentpunkten, Prozentsätzen und für die Eingabe von Eurobeträgen sind vergrößert. Dadurch wird die Eingabe auch von Prozentpunkten und Prozentsätzen mit mehreren Nachkommastellen sowie von besonders hohen Eurobeträgen ermöglicht.
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