Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · PKH-/VKH-Freibeträge

    PKH-/VKH-Freibeträge zum 1.1.24 stark angehoben

    von Christian Noe B. A., Göttingen

    | PKH ist in Vollstreckungssachen möglich ( VE 22, 91 ). Zum 1.1.24 sind die PKH-Freibeträge besonders stark angestiegen. Daher könnte nun deutlich mehr Mandanten PKH zustehen. Weiß der Anwalt von finanziellen Engpässen seines Mandanten, ist er verpflichtet, auf mögliche PKH hinzuweisen. |

    1. Alte und neue Beträge

    Die PKH-Bekanntmachung 2024 hat mit ihren gestiegenen Freibeträgen überrascht (BGBl. 2023 I Nr. 403). Die folgende Tabelle stellt die bis zum 31.12.23 geltenden und die aktuellen Beträge gegenüber. In vier bayrischen Regionen gelten übrigens abweichend leicht erhöhte Freibeträge mit einer aktuellen Änderung: Hatten die Landkreise Fürstenfeldbruck und Starnberg zuvor dieselben Sonderfreibeträge, gelten für sie nun individuelle Freibeträge.

     

    • Übersicht: PKH-/VKH-Freibeträge seit 1.1.24
    Freibetrag Bund (bis 31.12.23)
    NEU!
    Freibetrag Bund (seit 1.1.24)
    NEU!
    Freibetrag im Landkreis Fürstenfeldbruck
    Freibetrag in der Landeshauptstadt München
    Freibetrag im Landkreis München
    Freibetrag im Landkreis Starnberg

    Parteien, die ein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielen (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 b ZPO)

    251 EUR

    282 EUR

    295 EUR

    296 EUR

    290 EUR

    297 EUR

    Partei, Ehegatte oder Lebenspartner (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 a ZPO)

    552 EUR

    619 EUR

    649 EUR

    650 EUR

    637 EUR

    652 EUR

    Freibetrag für unterhaltsberechtigte Erwachsene (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 b ZPO) - REGELBEDARFSSTUFE 3

    442 EUR

    496 EUR

    520 EUR

    519 EUR

    510 EUR

    523 EUR

    Freibetrag für unterhaltsberechtigte Jugendliche; Beginn 15. bis vollendetes 18. Lebensjahr (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 b ZPO) - REGELBEDARFSSTUFE 4

    462 EUR

    518 EUR

    540 EUR

    541 EUR

    534 EUR

    543 EUR

    Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder; Beginn 7. bis vollendetes 14. Lebensjahr (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 b ZPO) - REGELBEDARFSSTUFE 5

    383 EUR

    429 EUR

    443 EUR

    446 EUR

    441 EUR

    446 EUR

    Freibetrag für unterhaltsberechtigte Kinder; bis vollendetes 6. Lebensjahr (§ 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 2 b ZPO) - REGELBEDARFSSTUFE 6

    350 EUR

    393 EUR

    408 EUR

    407 EUR

    404 EUR

    409 EUR

     

    2. Das dürfen Sie nicht übersehen

    Die neuen Freibeträge gelten für alle PKH-Anträge, die seit dem 1.1.24 gestellt werden. Häufig wird aber übersehen: Entscheidend ist der Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung über den Antrag (§ 115 Abs. 1 S. 4 ZPO). Das heißt: Haben Sie noch vor einem Stichtag (Erhöhung Freibeträge) einen Antrag bei Gericht eingereicht und entscheidet es hierüber erst nach dem Stichtag, profitiert der Mandant von den neuen Freibeträgen. Der Anwalt muss jedoch ausdrücklich gleich zwei Dinge beantragen: zum einen die PKH für die Zwangsvollstreckung und zum anderen, dass er hierfür beigeordnet wird. Beides muss eindeutig im gerichtlichen PKH-Beschluss stehen.

     

    MERKE | Anwälte sind verpflichtet, auf die Möglichkeit von PKH hinzuweisen, wenn sie die schlechte oder angespannte finanzielle Lage ihrer Mandanten kennen (OLG Düsseldorf 28.2.23, 24 U 335/20).

     

    Ausstehende hohe Forderungen bei Schuldnern können existenzbedrohend sein. Schon diese Indizien können eine Hinweispflicht nahelegen. Wenn vollstreckt wird, steht die finanzielle Lage des Gläubigers ohnehin häufig im Mittelpunkt und der Anwalt erfährt rasch von ungünstigen Verhältnissen.

     

    Im Übrigen ist es taktisch klug, bei perspektivisch anstehenden Vollstreckungen schon darauf zu achten, ob diese zeitlich kurz vor einer Erhöhung der PKH-Freibeträge liegen. Sofern der Mandant einverstanden ist, kann der PKH-Antrag für die gewünschte Vollstreckungsmaßnahme geschickt so gestellt werden, dass die neuen Freibeträge anzuwenden sind.

     

    Weiterführende Hinweise

    • PKH-Partei will Vollstreckung einstellen? Vor dem BGH gilt Anwaltszwang, VE 23, 114
    • PKH in der Zwangsvollstreckung: Das ist zu beachten, VE 22, 91
    Quelle: Ausgabe 04 / 2024 | Seite 57 | ID 49903726