· Fachbeitrag · Reform der Sachaufklärung
Diese drei Verordnungen wurden mit beschlossen
| Mit Inkrafttreten der Reform der Sachaufklärung am 1.1.13 werden gleichzeitig drei wichtige Verordnungen in Kraft treten. Diese müssen Sie kennen. |
Die Vermögensverzeichnisverordnung (VermVV; BGBl. 12, 1663) gilt u.a. für Vermögensverzeichnisse, die nach § 802f Abs. 6 ZPO beim Zentralen Vollstreckungsgericht zu hinterlegen sind (§ 1 VermVV). Sie ersetzt §§ 807, 899 ff. ZPO und regelt hinsichtlich der Verzeichnisse Folgendes:
- Errichtung und Form (§ 3 VermVV),
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