· Nachricht · RVG
Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 geplant
| Das BMJ hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des RVG und des Justizkostenrechts (KostRÄG 2025) vorgelegt. Das Gesetz soll zum 1.1.25 in Kraft treten. |
Der Entwurf sieht vor, dass die gesetzliche Rechtsanwaltsvergütung durch eine Kombination aus strukturellen Verbesserungen im anwaltlichen Vergütungsrecht sowie einer linearen Erhöhung der Gebühren des RVG angepasst werden soll. In Bezug auf die Zwangsvollstreckung sollen u. a. konkret
- Wertgebühren um 6 %,
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