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  • · Nachricht · Vollstreckungsformulare

    Neuauflage erst zum Jahresende in Sicht

    | In unserer jüngsten Sonderausgabe hatten wir über die beabsichtigten Änderungen der im Rahmen der Zwangsvollstreckung nach der ZVFV und GVFV zwingend zu verwendenden Formulare berichtet. Zum Zeitpunkt der Drucklegung hieß es noch seitens des BMJ, dass diese im Frühjahr in Kraft treten sollten. Der Verordnungsgeber hat jedoch, wie sich nun herausstellt, seine Ankündigung nicht erfüllen können. |

     

    Auf Nachfrage der Redaktion hat das BMJ mitgeteilt, dass „derzeit eine grundlegende Prüfung der Formulare für die Zwangsvollstreckung durchgeführt wird. Es ist beabsichtigt, diese umfassend zu überarbeiten“. Wegen des Umfangs der Arbeiten wird mit der Veröffentlichung der neuen Formulare erst im Herbst dieses Jahres gerechnet.

     

    Gläubiger müssen daher noch die „alten“ vorhandenen Formulare verwenden. Die in der Sonderausgabe enthaltenen Hinweise und Praxistipps sind dennoch richtig und Sie können diese, wie beschrieben, umsetzen.

     

    Beachten Sie | „Vollstreckung effektiv“ wird Sie im Hinblick auf die Änderungen auf dem Laufenden halten und Sie darüber rechtzeitig informieren.

    Quelle: Ausgabe 05 / 2022 | Seite 79 | ID 48108327