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  • 25.01.2013 · Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis

    Nur noch neue Musterformulierungen verwenden

    | Die Reform der Sachaufklärung führt zu einer Änderung der Gerichtsvollziehervollstreckung. Es ist daher sinnlos – wie dies in noch passiert – Altformulare weiter zu verwenden. Viele Gerichtsvollzieher weigern sich nämlich, solche Aufträge auszuführen und erlassen zeitaufwendige Zwischenverfügungen. VE stellt daher bis zu einer beabsichtigten gesetzlichen Regelung die gängigsten Vollstreckungsformulare nach neuem Recht vor. |