· Fachbeitrag · Vollstreckungspraxis
RDG: Einziehung von Schadenersatzforderungen durch Mietwagenunternehmen
| Die Einziehung einer an ein Mietwagenunternehmen abgetretenen Schadenersatzforderung des Geschädigten auf Erstattung von Mietwagenkosten ist gemäß § 5 Abs. 1 S. 1 RDG grundsätzlich erlaubt, wenn allein die Höhe der Mietwagenkosten streitig ist. Etwas anderes gilt, wenn die Haftung dem Grunde nach oder die Haftungsquote streitig ist oder Schäden geltend gemacht werden, die in keinem Zusammenhang mit der Haupttätigkeit stehen ( BGH 31.1.12, VI ZR 143/11, Abruf-Nr. 120454 ). |
Der BGH klärt mit dieser Entscheidung eine praxisrelevante Streitfrage, die immer wieder aufkommt.
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