04.08.2009 | Abstammungssachen
Diese Änderungen müssen Sie kennen
Auch die Vollstreckung von Abstammungssachen ist von der FamFG-Novelle betroffen. Lesen Sie hier das Wichtigste:
Abstammungssachen
Abstammungssachen sind Verfahren (vgl. § 169 FamFG) auf
- Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens eines Eltern-Kind-Verhältnisses, insbesondere der Wirksamkeit oder Unwirksamkeit einer Anerkennung der Vaterschaft,
- Anfechtung der Vaterschaft,
- Ersetzung der Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung und Anordnung der Duldung einer Probeentnahme und
- Einsicht in ein Abstammungsgutachten oder auf Aushändigung einer Abschrift.
Die Vollstreckung eines durch rechtskräftigen Beschluss oder gerichtlichen Vergleich titulierten Anspruchs nach § 1598a BGB auf Duldung einer nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft durchgeführten Probeentnahme, insbesondere die Entnahme einer Speichel- oder Blutprobe, ist ausgeschlossen, wenn die Art der Probeentnahme der zu untersuchenden Person nicht zugemutet werden kann.
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