01.09.2006 | Aktuelle Gesetzgebung
Berlin und Brandenburg: Zentrales Mahngericht
Seit dem 1.7.06 ist das AG Wedding in Berlin als gemeinsames Mahngericht für die Länder Berlin und Brandenburg zuständig. Es gilt Folgendes:
- Fristwahrende Mahnanträge können ab diesem Stichtag nur noch an das AG Wedding, Zentrales Mahngericht Berlin-Brandenburg, Brunnenplatz 1, 13357 Berlin, gehen (Tel.: 030 90156-225/262, Fax: 030 90156-203/233).
- Anträge, die bis einschließlich 30.6.06 bei AG des Landes Brandenburg eingegangen sind, werden dort noch abschließend bearbeitet. Danach eingegangene Anträge gehen automatisch an das AG Wedding.
Die Bearbeitung beim Zentralen Mahngericht Berlin-Brandenburg erfolgt im automatisierten Verfahren. Antragsteller müssen sich dafür den entsprechenden Vordruck in der Fassung vom 1.1.02 besorgen. Wichtig: Bislang in Brandenburg verwendete Vordrucke sind nicht mehr gültig! Mahnbescheide können seit dem 1.7.06 aber auch auf elektronischem Weg eingereicht werden (www.online-Mahnantrag.de). Achtung: Wegen der Umstellung und der Zunahme von Anträgen können Verzögerungen eintreten.
Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 149 | ID 91505