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  • 01.10.2005 | Aktuelle Gesetzgebung

    EU-Vollstreckungstitel tritt am 21.10.05 in Kraft

    von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz/Rhens

    Nachdem die EU sich in der Vergangenheit im Wesentlichen auf Fragen des materiellen Rechts konzentriert hat, ist nun eine zunehmende Regelungsdichte im Verfahrensrecht feststellbar. Hier kann jetzt der Europäische Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen Erleichterung bringen. Der folgende Beitrag gibt hierzu einen praxisorientierten Überblick.  

     

    Zweck

    Mit der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rats vom 21.4.04 (EG-Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel – VTVO) soll unter europarechtlicher Vorgabe die Vollstreckung einer Entscheidung in einem anderen Mitgliedsstaat der EU – mit Ausnahme von Dänemark – beschleunigt und erleichtert werden. Angesichts der hohen Mobilität von Schuldnern ist dies aus Sicht des Gläubigers begrüßenswert.  

     

    Praxishinweis: Der Wortlaut der Verordnung findet sich im Amtsblatt der EU v. 30.4.04, L 143/15, oder im Internet unter europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_143/l_14320040430de00150039.pdf.  

     

    Rechtsfolge