02.08.2011 | Forderungsvollstreckung
So vollstrecken Sie in ein PayPal-Konto
von Dipl.-Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz
Der Verkauf von Waren und Gütern über Internetportale, z.B. eBay, spielt eine immer größere Rolle. Eine beliebte Online-Zahlungsmethode ist hierbei das PayPal-Konto. Was oft nicht erkannt wird: Auf ein solches Konto kann durch Pfändung zugegriffen werden.
So funktioniert ein PayPal-Konto
Um ein PayPal-Mitglied zu werden, muss man sich unter www.paypal.de registrieren. Danach kann man mit seinen persönlichen Daten und Kontodaten Geld an jede beliebige E-Mail-Adresse senden. Hat der Besitzer der E-Mail-Adresse kein PayPal-Konto, wird er von PayPal per E-Mail benachrichtigt, dass unter dieser E-Mail-Adresse eine Zahlung eingegangen ist. Damit er über den gesendeten Betrag verfügen kann, muss sich der Zahlungsempfänger bei PayPal ebenfalls registrieren. Es sind mehrere Zahlungsmöglichkeiten gegeben:
- Direktversand von PayPal-Konto: Das PayPal-Konto kann mittels normaler Banküberweisung unter Verwendung eines spezifischen Einzahlungscodes mit einem Guthaben aufgeladen werden. Der von PayPal vorgegebene, kontospezifische Code muss im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen werden.
- Zahlung durch Kreditkarte: Hierbei muss das Geld nicht erst auf das PayPal-Konto eingezahlt werden, sondern wird sofort dem Empfänger gutgeschrieben.
- Lastschriftverfahren vom eigenen Konto: In diesem Fall wird das Geld dem PayPal-Konto des Schuldners sofort gutgeschrieben und PayPal bucht den Betrag vom Bankkonto des Käufers ab.
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