01.08.2007 | Aktuelle Gesetzgebung
Gesetz zur Vereinfachung des Insolvenzrechts ist seit 1.7.07 in Kraft: Das sollten Sie wissen
Bereits in VE 07, 124, haben wir darüber berichtet, dass seit dem 1.7. 07 das Insolvenzrechtsvereinfachungsgesetz in Kraft getreten ist. Die Änderungen haben z.T. schwerwiegende Folgen für Gläubiger. Hierzu im Einzelnen:
§ 9 InsO: Öffentliche Bekanntmachung nur noch über das Internet
Weil der Verbreitungsgrad des Internets stark angestiegen ist und vor allem nachdem die technischen Voraussetzungen geschaffen wurden, auf einer bundeseinheitlichen Internetplattform das Insolvenzgeschehen lückenlos zu dokumentieren (www.insolvenzbekanntmachungen.de), ist jetzt als Regelfall nur noch eine elektronische Bekanntmachung vorgesehen. Gläubiger können sich also über diese Internet-Seite informieren, ob ein Insolvenzverfahren über das Vermögen ihrer Schuldner anhängig ist.
Praxishinweis: Vor allem wegen der stark angestiegenen Zahl von Fällen, in denen die Verfahrenskosten gestundet werden und damit von der Staatskasse auch die Auslagen zu tragen sind, wird dies künftig zu einer Reduktion der Auslagen beitragen, was potentielle Quoten erhöht. Ist nur noch eine elektronische Veröffentlichung erforderlich und wird auf weitere und wiederholte Veröffentlichungen vollständig verzichtet, lassen sich die Bekanntmachungskosten wesentlich reduzieren.
§ 13 InsO: Schriftliche Antragstellung erforderlich
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