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  • 01.10.2003 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Greifen Sie jetzt auf Kapitallebens- und Rentenversicherungen zu

    | Gesetzliche bzw. betriebliche Altersvorsorgekonzepte reichen heute nicht mehr aus, um künftigen Generationen das erforderliche Kapital für den Altersruhestand zu gewährleisten. Daher schließen viele Existenzgründer und Betriebsübernehmer Kapitallebensversicherungen und andere Kapitalanlagen zur Altersvorsorge ab. Diese Vorsorgeaufwendungen werden zurzeit anders behandelt als die gesetzliche bzw. betriebliche Altersvorsorge: Es besteht z.B. kein Pfändungsschutz. Die Bundesregierung beabsichtigt jedoch, dies zu ändern (Positionspapier des BMJ v. 7.3.03, RB V-3747/372124-2002). Gläubiger sollten daher rechtzeitig auf solche Ansprüche zugreifen. |