01.08.2008 | Aktuelle Gesetzgebung
Inkassounternehmen dürfen jetzt mehr!
Zum 1.8.08 ist das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts in Kraft getreten (BGBl. I 07, 2840; hierzu ausführlich FMP 08, 16, 38 und 94; 07, 37 und 60). Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und das entsprechende Einführungsgesetz haben somit das Rechtsberatungsgesetz abgelöst. Dies sind die wichtigsten Neuerungen für Inkassounternehmen:
Registrierung
Inkassounternehmen, die in der Vergangenheit eine Erlaubnis benötigten, müssen sich zukünftig registrieren lassen. Der Begriff Inkasso ist dann auch für die registrierten Inkassounternehmen geschützt. Gläubiger und Schuldner können sich online über registrierte Inkassounternehmen unter der Adresse www.rechtsdienstleistungsregister.de informieren. Wer sich neu registrieren lassen will, findet hier ebenso Vordrucke für die notwendige Antragstellung wie der Alterlaubnisinhaber, der seine Erlaubnis umschreiben lassen will.
Praxishinweis: Alterlaubnisinhabern ist die Umschreibung unter gleichzeitiger Besitzstandswahrung des bisherigen Umfangs der Erlaubnis nur bis zum 31.12.08 möglich. Bis dahin muss der Antrag auf „Registrierung nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz für Alterlaubnisinhaber“ gestellt sein. Die Erlaubnis dauert fort, bis über den Antrag entschieden ist.
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