01.10.2005 | Aktuelle Gesetzgebung
Neuen Namen der BfA unbedingt berücksichtigen
Seit dem 1.10.05 wird die BfA unter den Namen “Deutsche Rentenversicherung Bund“ fortgeführt (Art. 82 § 1 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung; RVOrgG). Wichtig für Gläubiger: Mit dieser Neuerung ist zwar keine Änderung der Anschrift verbunden. Der neue Name muss aber bei der Drittschuldnerbezeichnung im Rahmen von Pfändungen beachtet werden.
Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 172 | ID 91521