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  • 01.10.2005 | Aktuelle Gesetzgebung

    Neuen Namen der BfA unbedingt berücksichtigen

    Seit dem 1.10.05 wird die BfA unter den Namen “Deutsche Rentenversicherung Bund“ fortgeführt (Art. 82 § 1 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung; RVOrgG). Wichtig für Gläubiger: Mit dieser Neuerung ist zwar keine Änderung der Anschrift verbunden. Der neue Name muss aber bei der Drittschuldnerbezeichnung im Rahmen von Pfändungen beachtet werden.  

     

    Quelle: Ausgabe 10 / 2005 | Seite 172 | ID 91521