03.11.2008 | Aktuelle Gesetzgebung
Neues Familien-Verfahrensrecht ab 1.9.09
Am 19.9.08 wurde das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) beschlossen. Es wird am 1.9.09 in Kraft treten.
Das gerichtliche Verfahren in Familiensachen wird erstmals in einer einzigen Verfahrensordnung zusammengefasst und vollständig neu geregelt.
Die Änderungen betreffen auch das Vollstreckungsrecht. Insbesondere wird es zu einer Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten bei der Vollstreckung von Kindesumgangsentscheidungen durch die Einführung von Ordnungsgeld und –haft bei Missachtung gerichtlicher Entscheidungen kommen.
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