01.08.2008 | Aktuelle Gesetzgebung
Regelsätze zum 1.7.08 angepasst
Die Regelsätze der Regelsatzverordnung wurden zum 1.7.08 um 1,1 Prozent angehoben. Sie spielen bei der Berechnung der dem Schuldner und seiner Familie im Rahmen der Lohnpfändung zu belassenden Freibeträge eine Rolle, wenn die Pfändung wegen Unterhalts- oder Deliktsansprüchen gemäß § 850d Abs. 1, § 850f Abs. 2 ZPO erfolgt. Die Beträge gestalten sich wie folgt:
Berechtigte Person | Regelsatz |
alleinstehender Schuldner | 351 EUR |
volljähriger Partner | 316 EUR |
Kind bis 13 Jahre | 211 EUR |
Kind ab 14 Jahre | 281 EUR |
Quelle: Ausgabe 08 / 2008 | Seite 135 | ID 120836