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  • 01.04.2006 | Aktuelle Gesetzgebung

    Unbestrittene Forderungen leichter geltend machen

    Der europäische Rat der Justizminister hat am 21.2.06 den Vorschlag für eine Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens in den EU-Mitgliedstaaten beschlossen. Damit könnten grenzüberschreitende Geldforderungen innerhalb der gesamten EU zügig durchgesetzt werden. Für die Durchsetzung von Zahlungsansprüchen innerhalb Deutschlands bleibt es bei dem bisherigen Mahnverfahren.  

     

    Durch die EU-Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel (VTVO; Goebel, VE 05, 172 und 197; 06, 48) wurde bereits die Möglichkeit geschaffen, unbestrittene Forderungen im Ausland leichter zu vollstrecken. Das Europäische Mahnverfahren schließt hier an und schafft nun erstmals auch einen europäischen Vollstreckungstitel. Ein Anerkennungsverfahren bei einer Vollstreckung innerhalb der EU wird damit überflüssig.  

    Ähnlich dem deutschen Mahnverfahren ist der Erlass des Europäischen Zahlungsbefehls mit Hilfe eines Formulars zu beantragen, mit dem die für den Erlass des Titels notwendigen Angaben abgefragt werden. Dieses Formular wird maschinell lesbar sein und bei der zuständigen Stelle EDV-gestützt bearbeitet. Dadurch wird das Europäische Mahnverfahren im Interesse der Gläubiger preiswert und effizient.  

     

    Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird dem Schuldner der Zahlungsbefehl zugestellt. Hat dieser Bedenken gegen die Berechtigung des Anspruchs, kann er gegen den Zahlungsbefehl innerhalb von 30 Tagen Einspruch einlegen. Das Verfahren geht dann in ein herkömmliches Verfahren über und wird vor Gericht verhandelt. Falls er keinen Einspruch einlegt, wird der Zahlungsbefehl von der Stelle, die ihn erlassen hat, automatisch für vollstreckbar erklärt. Einer Sicherheitsleistung bedarf es für die Vollstreckung nicht.