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  • 01.09.2005 | Aktuelle Gesetzgebung

    Weitergehender Pfändungsschutz für Selbstständige?

    von RiOLG Frank-Michael Goebel, Koblenz/Rhens

    Das BMJ hat im Juni 2005 seinen Referentenentwurf zur Änderung des Zwangsvollstreckungs- und des Insolvenzrechts vorgestellt und ihn an die Bundesländer und Interessenverbände zur Stellungnahme übersandt. Zwar ist im Hinblick auf die vorgezogene Bundestagswahl nicht damit zu rechnen, dass das Gesetzgebungsverfahren durchgeführt wird. Es ist aber wahrscheinlich, dass nach der Wahl die künftige Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt. Der folgende Beitrag stellt den Entwurf kurz vor. So haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar oder über die Interessenverbände der Gläubiger eine Stellungnahme abzugeben.  

     

    Altersvorsorge Selbstständiger soll geschützt werden

    Anders als die Renten ehemals nicht selbstständig Beschäftigter (§ 850c ff. ZPO) sind die Einkommen Selbstständiger nicht dem Vollstreckungszugriff der Gläubiger entzogen. Vielmehr stehen sie bis an die Grenze der sittenwidrigen Härte (§ 765a ZPO) den Gläubigern zur Verfügung. Dies möchte der Entwurf ändern, um so das Existenzminimum der Selbstständigen im Alter zu sichern und den Staat von Sozialleistungen zu entlasten. Zugleich erhofft sich der Entwurf davon bessere Rahmenbedingungen für Existenzgründungen.  

     

    Praxishinweis: Der Entwurf verkennt insoweit, dass es zwar aus Sicht des Existenzgründers zunächst positiv ist, wenn er eine Alterssicherung behält, andererseits aber Kreditgeber für die Existenzsicherung auf höheren Sicherheiten bestehen müssen, da die persönliche Haftung des Selbstständigen eingeschränkt wird. Der Gläubigervertreter wird den Aspekt höherer Sicherheiten mit seinem Mandanten bei entsprechenden Beratungsmandanten zu erörtern haben.  

     

    Pfändungsschutz wird auf Lebensversicherungen beschränkt