01.06.2001 · Fachbeitrag · Aktuelle Rechtsprechung
Ansprüche aus einem Dispositionskredit sind pfändbar
| Mit Urteil vom 29.3.01 hat der BGH entschieden, dass Ansprüche des Bankkunden gegen sein Kreditinstitut aus einem vereinbarten Dispositionskredit grundsätzlich pfändbar sind (IX ZR 34/00, n.v., Abruf-Nr. 010476). Zu einer Einziehung kommt es allerdings nur dann, wenn der Schuldner als Bankkunde diesen Dispositionskredit auch abruft. Der folgende Beitrag stellt die Einzelheiten dieser Entscheidung dar. |
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